Betreten des Vereinsgelände am Knappensee seit 01. Januar 2016 verboten
Die Sanierungsmaßnahme am Knappensee schreiten vorwärts. Gemäß der Allgemeinverfügung des Sächsischen Oberbergamtes (SächsOBA) vom 31.07.2015 ist das Betreten des Vereinsgelände am Knappensee seit dem 01. Januar 2016 verboten.
Mit der Erweiterung des Sperrbereiches steht für das Boothaus am Knappensee ein großer Umbruch bevor. Der Umzug an den Dreiweiberner See wird unumgänglich. Das Aussehen des Vereinsgeländes wird sich grundhaft ändern. Auch der nachfolgende Blick auf den See wird für uns lange Zeit Geschichte sein.
Da das Bootshausgelände von uns noch nicht beräumt wurde, wird diese Arbeit in den kommenden Monaten anstehen. Über den Zugang auf das Bootshausgelände kann der Verein aber nicht mehr selbst entscheiden. Er muss den Zugang bei der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) beantragen. Dies gilt auch für alle anderen Personen, welche den Sperrbereich betreten wollen.
Allgemeinverfügung über den Fortbestand und die Erweiterung des Sperrbereiches vom 31. Juli 2015