Arbeitsstundenordnung

Wassersportverein "Am Blauen Wunder" e.V.

Die Arbeitsstundenordnung hat den Stand Januar 2021.

§1 Personenkreis

(1) Jedes A-, B- und C-Mitglied des WSV „Am Blauen Wunder“ e. V. wird zur Ableistung von 10 Arbeitsstunden im Jahr verpflichtet.

(2) Folgende Vereinsmitglieder können sich auf jährlichen Antrag von der Ableistung der Arbeitsstunden befreien lassen:

  • Mitglieder, deren Wohnsitz weiter als 50 km vom jeweiligen Heimatbootshaus entfernt ist.
  • Schwangere
  • Junge Mütter/Väter (eine Person der Familie) in den ersten beiden Jahren nach der Geburt eines Kindes

(3) Neue Vereinsmitglieder müssen die halbe Stundenzahl erbringen, wenn sie im ersten Halbjahr und keine Stunden, wenn sie im zweiten Halbjahr dem Verein beitreten.

(4) Ehrenmitglieder und Vereinsmitglieder, die zum 31.12. des Jahres das 75. Lebensjahr vollendet haben werden, sind automatisch vom Ableisten der Arbeitsstunden befreit.

§2 Tätigkeiten

(1) Folgende Tätigkeiten können für Arbeitsstunden geltend gemacht werden:

  • Maßnahmen zur Werterhaltung und Erneuerung der Bootshäuser
    • tägliche Reinigung der Umkleideräume im Bootshaus Dresden (½ Personenstunde je Umkleideraum)
    • wöchentliche Reinigung des Kraftraum im Bootshaus Dresden (½ Personenstunde je Raum)
  • Arbeitseinsätze, Verwaltungsaufgaben
  • Organisation des Trainingsbetriebs und von Wettkämpfen
    • Training der Kanukids: 1 Stunde je Training (pauschal, sofern keine entgeltliche Entschädigung erfolgt, nur bei tatsächlichen Bedarf)
    • Drachenboottraining: ½ Personenstunde je Training (pauschal)
    • Org. DB-/Kanu-Wettkämpfe: 5 Personenstunden je Wettkampf (pauschal)
    • Großeinkauf für Regatta bzw. Veranstaltungen
    • Hänger-/ Bootstransporte, insb. Leerfahrten ohne Sportler
  • Gaststättendienst
  • Vorstandsarbeit
  • Durchführung von Veranstaltungen des Vereins

(2) Folgende Einsätze werden nicht als Arbeitsstunden abgegolten:

  • Training der Kanukids mit entgeltlicher Entschädigung
  • Fahren von Sportlern und Betreuern zur An- oder Abreise zu bzw. von Re-gatten oder Trainingslagern

§3 Kontrolle

(1) Jedes Vereinsmitglied erhält einen Arbeitsstundenzettel zur Protokollierung der Arbeitsstunden. Die geleisteten Arbeitsstunden müssen dabei von einer berechtigten Person abgezeichnet werden.

(2) Arbeitsstunden können durch folgende Personen abgezeichnet werden:

  • Vorstandsmitglieder
  • Bootshauswart
  • (stellv.) Abteilungsleiter
  • Teamkapitäne
  • vom Vorstand bestellte Vereinsmitglieder

(3) Die Arbeitszeiten für die Reinigung des Sanitärgebäudes und des Kraftraums im Bootshaus Dresden werden durch eigene Reinigungspläne erfasst. Die Zeiten dieses Pläne werden am Jahresende den jeweiligen Vereinsmitgliedern gutgeschrieben. Die Namen (Vor- und Nachname) sind leserlich in den Reinigungspläne einzutragen. Namen welche nicht gelesen werden können, werden keine Zeiten zugewiesen.

(4) Am Jahresende sind die Arbeitsstundenzettel zurückzugeben, um daraus die erbrachten Arbeitsstunden zu ermitteln.

(5) Jedes Vereinsmitglied ist für die Erfassung seiner Arbeitsstunden selbst verantwortlich.

§4 Konsequenzen

(1) Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Arbeitsstundengebühr entsprechend der Beitragsordnung erhoben. Dieser Betrag wird mit dem nächsten Jahresbeitrag fällig.

(2) Der Vorstand ist mit Begründung berechtigt, einzelne Personen von den Arbeits-stunden zu befreien.

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