Beitragsordnung

Wassersportverein "Am Blauen Wunder" e.V.

Für den Wassersportverein „Am Blauen Wunder“ e.V. gilt ab dem 01.01.2021 folgende Beitragsordnung (Stand Oktober 2020).

§1 Gliederung der Mitglieder

  • A-Mitglied – jeder Sportler(in) mit einem Alter über 18 Jahre
  • B-Mitglied – Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose
  • C-Mitglied – Ehepartner eines A-Mitgliedes, Rentner (nach Vorlage der Rentenbescheinigung)
  • D-Mitglied – Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
  • W-Mitglied – Sportler, welche für unseren Verein bei Wettkämpfen starten, aber ihre sportliche Heimat in einem anderen Verein haben.

B-, C- und W-Mitglieder müssen einen Nachweis für die Einordnung in die Gruppe vorlegen.

Die Einstufung als B- oder W-Mitglied ist befristet bis zum 31.12. eines Jahres und erfolgt nur auf entsprechenden Antrag mit Nachweis. Der Nachweis muss jährlich bis zum 31.01. neu vorgelegt werden, anderenfalls findet eine Einstufung als A-Mitglied statt (Meldung an mitgliederverwaltung@wsv-dresden.de)

§2 Mitgliedsbeiträge

KategorieMonatsbeitragJahresbeitrag
A-Mitglied20,00 €240,00 €
B/C-Mitglied16,25 €195,00 €
D-Mitglied10,00 €120,00 €
W-Mitglied8,00 €96,00 €

Einmalige Aufnahmegebühr 5,00 €

§3 Arbeitsstunden

Jedes A-, B- und C-Mitglied ist verpflichtet, im Laufe eines Kalenderjahres 10 Arbeitsstunden zu erbringen. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 15,00 € in Rechnung gestellt und mit dem im Folgejahr fälligen Jahresbeitrag abgebucht. Näheres wird in der Arbeitsstundenordnung festgelegt.

§4 Bootsnutzung, Bootsliegeplätze, Stellplätze

Eine Bootsnutzung für vereinseigene Boote ist im Jahresbeitrag eines jeden Mitgliedes enthalten.

Die Gebühren zur Lagerung von privaten Booten auf dem Vereinsgelände sind in der Ordnung zur Lagerung privater Boote auf dem Vereinsgelände zu entnehmen.

§5 Fälligkeit der Beiträge und Gebühren

Die Mitgliedsbeiträge eines jeden Jahres sind ganz-, halb- oder vierteljährig entsprechend Antrag zu entrichten.

Die Gebühren für nicht geleistete Arbeitsstunden des Vorjahres und für Bootsliegeplätze des aktuellen Jahres sind einmalig in voller Höhe zu entrichten.

Die Fristen bis zu denen die (anteiligen) Beiträge und Gebühren zu entrichten sind, lauten:

TerminMitgliedsbeitrag - ganzjährigMitgliedsbeitrag - halbjährigMitgliedsbeitrag - vierteljährigGebühren - ArbeitsstundenGebühren - Bootslagerung
15.02.voller Betraghalber Betragviertel Betragvoller Betrag
30.04.viertel Betragvoller Betrag
31.07.halber Betragviertel Betrag
31.10.viertel Betrag

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